Das RISE-Gebiet Billstedt

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat im Mai 2017 das Zentrum von Billstedt als Sanierungsgebiet nach § 142 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) im Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“ für einen Zeitraum bis zunächst 2024 förmlich festgelegt.

Um Strukturveränderungen und städtebaulichen Missständen im Zentrum von Billstedt entgegenzuwirken und die Funktion Billstedts als übergeordnetes Zentrum sowie attraktiven Wohn- und Arbeitsstandort zu stärken, sollen auf Grundlage des Integrierten Entwicklungskonzepts (IEK) unterschiedliche Projekte und städtebauliche Maßnahmen im 47 ha. großem Sanierungsgebiet vollzogen werden.
Verantwortlich für die Durchführung, Steuerung und Koordinierung des gesamten Sanierungsverfahrens ist das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung im Bezirksamt Hamburg-Mitte. Für die Begleitung der Gebietsentwicklungsprozesse wurde das Büro plankontor Stadt & Gesellschaft GmbH beauftragt.
Weiterführende Infos zu RISE und Gebietsentwicklung finden Sie hier.

RISE –Gebietsgrenzen (Quelle: freie Hansestadt Hamburg)